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Mindestanforderungen

Lymphdraiange-Weiterbildungsträger

Lymphdraiange-Weiterbildungsträger müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Hier findest du alle Voraussetzungen.

1. Die Durchführung der Weiterbildung unterliegt einer fachkompetenten ärztlichen Leitung. Der leitende Arzt muss eine mindestens zweijährige vollzeitliche Tätigkeit in einer lymphologischen Fachklinik oder einer lymphologischen Abteilung nachweisen. Als anrechenbare Zeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.

2. Die Vermittlung der Weiterbildungsinhalte erfolgt durch qualifizierte Fachlehrer [vgl. VI., D)]; der ärztliche theoretische Unterricht ist durch ärztliche Fachlehrer zu vermitteln. Praktische Inhalte sind durch Fachlehrer für Manuelle Lymphdrainage (vgl. VI., D), Ziffer 2) zu vermitteln.

3. Es müssen geeignete Unterrichts- und Übungsräume vorgehalten werden.

4. Die Durchführung der Weiterbildung erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenlehrplanes.

5. Bei der Vermittlung der praktischen Inhalte ist folgende Fachlehrer-/Teilnehmerquote einzuhalten:
Bis 20 Teilnehmer -> 1 Fachlehrer
21 bis 28 Teilnehmer -> 1 Fachlehrer und 1 Assistent
Wird die Teilnehmerzahl von 28 überschritten, so ist ein weiterer Kurs zu organisieren.

 

6. Als vom Arbeitsamt AZWV zertifizierter Weiterbildungs-Anbieter müssen wir gewährleisten, dass wir euch bei der Suche nach einer anschließenden Anstellung unterstützen.

Hierzu bieten wir euch einen dauerhaften Internetzugang, unser Schwarzes Brett und unsere Jobbörse.

Das ermöglicht uns die Entgegennahme des Bildungsgutscheins.



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